Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kirchenaustritt

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei einem Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

 

 

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beziehungsweise ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist

Kontakt

Online-Terminvergabe

für das Bürgerbüro


Postanschrift:

Amt Klützer Winkel

- Der Amtsvorsteher -
Schloßstraße 1
23948 Klütz


Telefon:

038825 / 393-0


Telefax:

038825 / 393-19 oder 393-710


E-Mail:


DE-Mail:


Hier finden Sie uns!

(Anfahrt)


Datenschutzerklärung

Mitteilung an das Amt

Sie wollen

das Amt Klützer Winkel

auf etwas hinweisen

wie zum Beispiel:

eine defekte Straßenbeleuchtung,

ein Schlagloch oder ähnliches?

 

Dann schreiben Sie uns!

EU-Fördermittel

EU-Förderung                                                                                  MV tut gut

Öffnungszeiten

Montag:

geschlossen

 

Dienstag:

09.00 – 12.00 Uhr und

13.30 – 16.00 Uhr

(ohne Terminvergabe)

 

Mittwoch:

09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Donnerstag:

09.00 – 12.00 Uhr und

13.30 – 18.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Freitag:

09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)


Die Einsichtnahme der aktuell ausliegenden Bauleitplanung ist zu den vorgenannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe möglich.

 

 

Newsletter