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„Schlichten statt Richten“

 

…das ist das Motto der im Bereich des Amtes Klützer Winkel tätigen Schiedsstelle.

 

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen können bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden, z. B.: 

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Lärmbelästigung

  • Beleidigung und üble Nachrede

  • Verleumdung

  • Körperverletzung

  • Sachbeschädigung

um nur die wesentlichen Konfliktbereiche zu nennen.

 

Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf. Allerdings schlichten die Schiedsperson nicht in allen Fällen, so z. B. nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

 

Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens sind die im Vergleich zu Gerichtsverfahren deutlich geringeren Kosten und die sehr zeitnahe Bearbeitung des Konfliktes. Vor allem aber gibt es im Schlichtungsverfahren keine Verlierer, sondern grundsätzlich zwei Gewinner, denn Ziel der Verhandlung ist, dass sich beide Seiten unter der Moderation der geschulten und grundsätzlich neutralen Schiedsperson auf einen Kompromiss einigen. Der zwischen ihnen bestehende Konflikt wird somit einvernehmlich beigelegt. Darüber wird ein Protokoll angefertigt und von beiden Seiten und der Schiedsstelle unterzeichnet. Die Verpflichtungen aus dem so erzielten Vergleich sind 30 Jahre lang vollstreckbar.

Ein Kompromiss ist nachhaltig, denn er steht für Einsicht, Respekt und den Wunsch, den Konflikt auf Augenhöhe beizulegen. Damit ist dann auch die Basis für ein künftig friedliches Miteinander gegeben.

Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erteilt die Schiedsstelle eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“, mit der die Parteien im Anschluss das Gericht anrufen können.

Schiedsobmann

Ulrich Lange


 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 sowie in seiner Sitzung am  05. Dezember 2022 für eine Amtszeit von fünf Jahren folgende Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel gewählt:

 

Frau Belén M. Mündemann

Frau Saskia Scholz

 

Kontakt zur Schiedsstelle

 

Telefonische Anfragen an die Schiedsstelle sind von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten möglich:

 

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Telefon: 038825 / 959954
Mobil: 0170 / 3012801

 

Alternativ können Anfragen per E-Mail an

gerichtet werden

 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.schiedsamt.de

 

Weiterhin hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern folgende Publikationen zum Thema Schlichtungsverfahren herausgegeben: Wie sich Streit vermeiden lässt und den Flyer Reden.Schlichten.Versöhnen.