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Hinweise zur Nutzung von elektronischen Rechnungen im Amt Klützer Winkel

 

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Die XRechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Dabei erfolgt die Adressierung der XRechnung an den jeweiligen Empfänger über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist.

 

Die Leitweg-IDs des Amtes Klützer Winkel sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

 

Amt Klützer Winkel13074954-K000-58
Stadt Klütz13074039-K000-49
Gemeinde Damshagen13074016-K000-51
Gemeinde Kalkhorst13074037-K000-07
Gemeinde Hohenkirchen13074032-K000-96
Gemeinde Zierow13074089-K000-32
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen13074010-K000-22