Fundtiere
Gültig für den Amtsbereich Klützer Winkel (dieser umfasst: Stadt Klütz, Gemeinde Boltenhagen, Gemeinde Hohenkirchen,
Gemeinde Kalkhorst, Gemeinde Damshagen und Gemeinde Zierow)
Die Amtsvorsteherin des Amtes Klützer Winkel hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder
mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Amt Klützer Winkel Öffnungszeiten:
Die Amtsvorsteherin montags nur telefonisch
Fachbereich Bürgeramt dienstags bis freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Schloßstraße 1 dienstags 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
23948 donnerstags 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefonnummer: 038825 / 393-0
Das Tier ist bei folgender Stelle des Tierheims abzuliefern:
Tierheim Dorf Mecklenburg Öffnungszeiten:
Zum Tierheim 1 montags Ruhetag
23972 Dorf Mecklenburg dienstags bis sonntags 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
An Feiertagen 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Telefonnummer: 03841 / 790179
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie
das Tier nicht bei der oben genannten - oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grund-
sätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung
tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Anlage.
°hier klicken - Bekanntmachung - Umgang mit Fundtieren



