04. Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Allgemeine Informationen
Herr Zellner ist für die Gemeinden Damshagen, Kalhorst und Boltenhagen zuständig.
Herr Hanetschak ist die Gemeinden Zierow, Hohenkirchen und die Stadt Klütz zuständig.
Gebühren
Bis einen Tag, je Standort - 50,00 Euro
Je weiteren Tag, je Standort - 20,00 Euro (jedoch nicht mehr als 400,00 Euro)
Ansprechpartner
FB III | Bürgeramt Team Gewerbe
Zimmer: 1.15 und 2.18
Schloßstraße 1
23948 Klütz
038825 393-301
038825 393-306
Formulare
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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
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Gestattung über das MV-Serviceportal
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