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Pressemitteilung NWM - Ukraine Update Nr. 15

05. 05. 2022

 

PRESSEMITTEILUNG DES LANDKREISES NORDWESTMECKLENBURG

                                                        


Wismar, 5.5.2022

 

 

Sehr geehrte Pressevertreter,

Hier das Ukraine-Update#15 mit allen relevanten Informationen und neuen Entwicklungen zur Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine im Landkreis Nordwestmecklenburg.


Die Lage am Donnerstag  (5.5.)


Stand Donnerstagmittag sind 2.260 Geflüchtete aus der Ukraine beim Fachdienst Soziales des Landkreises registriert, ein Zuwachs um 100 Personen seit unserer Meldung am vergangenen Freitag. Im Leistungsbezug befinden sich 2.130 Personen.
Durch die Ausländerbehörde registriert sind aktuell 1.040 Personen, hinzu kommen weitere rund 520 Personen aus der zentralen Erfassung in Schwerin.

Durch den Landkreis untergebracht sind aktuell rund 1.550 Personen, ein Zuwachs von rund 120 seit Freitag. Die Zahl der in Notunterkünften untergebrachten Personen hat sich von 320 am Freitag auf nun ca. 270 reduziert – für den 9. Mai sind aber bereits weitere Busanreisen mit einer nicht bekannten Personenzahl von Seiten des Landes bzw. des Bundes angekündigt.
3 von 4 Notunterkünften sind aktuell belegt – die vierte muss jederzeit für mögliche größere Anreisen vorgehalten werden.

In den zentralen Unterkünften des Landkreises sind aktuell etwa 500 Personen untergebracht. In Wohnungen konnten bis jetzt 775 Personen einziehen, 135 mehr als zum Ende der letzten Woche. Auch in den kommenden Tagen und am Wochenende gehen die Ausstattungen angemieteter Wohnungen weiter.


An Schulen in Nordwestmecklenburg werden mittlerweile rund 310 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine beschult.

 

 

Ab 1. Juni Umstellungen im Leistungsbezug – jetzt schon Anträge stellen!

Nach dem Willen der Bundesregierung wechselt ab 1. Juni die Zuständigkeit für einen Großteil der Geflüchteten den Rechtskreis von den Sozialbehörden der Landkreise im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich Sozialleistungen nach SGB II und damit in die Zuständigkeit des Jobcenters. Dies betrifft alle Personen, bei denen eine Erwerbsfähigkeit gegeben ist.
Intern bereitet sich der Landkreis gemeinsam mit dem Jobcenter und weiteren Akteuren wie zum Beispiel Krankenkassen, Sparkassen und Banken auf diesen Übergang vor, um ihn möglichst reibungslos zu gestalten.
Bislang konnte das Jobcenter bereits rund 400 Fälle bearbeiten.

Es ist aber auch sehr wichtig, dass die Geflüchteten ihre Leistungen auch entsprechend rechtzeitig beantragen. Das stellen solcher Anträge ist bereits jetzt beim Jobcenter möglich. Das Jobcenter hat eine eigene Webseite mit allen notwendigen Informationen und Formularen eingerichtet:

https://www.jobcenter-nwm.de/ukraine/

Dort sind auch Hinweisblätter in Ukrainischer Sprache verfügbar. Wir bitten die ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen im Landkreis, diese Informationen weiter zu geben und Geflüchtete in Ihrer Obhut bei der Antragstellung zu unterstützen.

Aber auch für Geflüchtete mit einem Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz, die nicht unter die Erwerbsfähigkeit fallen, gibt es ab 1. Juni eine wichtige Änderung: Sie wechseln in den Leistungsbesuch des SGB XII. Auch diese Personen sollten sich so schnell wie möglich beim Sozialamt des Landkreises (Standort Rostocker Straße 76 in Wismar) melden, da auch hier Anträge ausgefüllt und Konten eröffnet werden müssen. Der Fachdienst unterstützt die Geflüchteten dabei mit verkürzten, zweisprachigen Anträgen und bei Bedarf Dolmetschern vor Ort.


 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Wohlleben

Pressesprecher

 

 

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

Büro des Landrates

 

Postanschrift:

Postfach 1565 • 23958 Wismar

 

Verwaltungssitz:

Rostocker Straße 76 • 23970 Wismar

Raum A 2.33

 

Fon:   +49 3841 3040 9020

Fax:   +49 3841 3040 89020

Mail:   c.wohlleben@nordwestmecklenburg.de

Web:  www.nordwestmecklenburg.de

 

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