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Sterbefall

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

 

Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

notwendige einzureichende Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)

  • Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person

  • Todesbescheinigung des ArztesBlatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag

Personenstandsurkunden des Verstorbenen - nur soweit die Personenstandsregister nicht beim bearbeitenden Standesamt geführt werden:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls Nachweis über deren Auflösung

  • sofern keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, eine Geburtsurkunde

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).

 

 

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Postanschrift:

Amt Klützer Winkel

- Der Amtsvorsteher -
Schloßstraße 1
23948 Klütz


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038825 / 393-0


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