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Urkunden beantragen

Eheurkunde

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Antragsberechtigte:

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Notwenige Unterlagen für die Beantragung:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • Die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Andere Verwandte wie beispielsweise Geschwister, Tante oder Onkel nur mit berechtigtem Interesse

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Antragsberechtigte:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
  • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
  • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
  • Erbschein
  • Grundbuchauszug

Die telefonische Bestellung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.

Kontakt

Online-Terminvergabe

für das Bürgerbüro


Postanschrift:

Amt Klützer Winkel

- Der Amtsvorsteher -
Schloßstraße 1
23948 Klütz


Telefon:

038825 / 393-0


Telefax:

038825 / 393-19 oder 393-710


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09.00 – 12.00 Uhr und

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Freitag:

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(nur mit Terminvergabe)


Die Einsichtnahme der aktuell ausliegenden Bauleitplanung ist zu den vorgenannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe möglich.

 

 

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