Urkunden beantragen
Eheurkunde
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Antragsberechtigte:
Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
andere Verwandte, wie beispielsweise Geschwister, Tante oder Onkel nur mit berechtigtem Interesse
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
die Nachlassabwicklung
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Antragsberechtigte:
der letzte Ehepartner,
der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder Geschwister mit berechtigtem Interesse,
nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
Personalausweis oder Reisepass
Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
bei Abholung durch einen Vertreter:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
den eigenen Ausweis
für andere Personen, wie nähere Verwandte:
Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Erbschein oder Grundbuchauszug
Die telefonische Bestellung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich, schreiben Sie gern eine E-Mail an: .