Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Geburt

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.

 

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:

  • der Vater des Kindes, sofern er sorgeberechtigt ist
  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
  • der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
  • jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist.

 

notwendige Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern 

Geburtsurkunden

Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister 

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Geburtsurkunde der Mutter benötigt.
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

 

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

 

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung,

  • Geburtsurkunde des Vaters,

  • ggf. die Sorgeerklärungen vorzulegen.

Der Vor- und Familienname wird dem Standesbeamten bei der Geburtsanzeige bekannt gegeben.

Steht der Name noch nicht fest, muss dies innerhalb eines Monats nach der Geburt nachgeholt werden.

 

Geburtsurkunde beantragen