Aufruf - Schiedsstelle sucht weitere Schiedsperson
Unser Anliegen: "Schlichten statt Richten"
Die Aufgabe einer Schiedsstelle ist die gütliche Einigung bzw. Schlichtung von Streitigkeiten im Wege eines Vergleiches, laut Schiedsstellen und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Der Vergleich ist eine Möglichkeit, das beiden Parteien den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Schiedspersonen können jedoch nicht tätig werden, wenn ein Rechtsstreit bereits vor Gericht anhängig ist, auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit darf eine Schiedsperson nicht bearbeiten.
In diesem Bereich fallen zum Beispiel:
- Schuldverschreibungen aller Art
- Bürgerschaft-, Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtverträge
Die Konfliktparteien müssen territorial im Zuständigkeitsbereich der Schiedsstellen fallen (Der Wohnort des Antragsgegners entscheidet über die fachliche Zuständigkeit der Schiedsstelle). Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Personen, Angaben des Streitgegenstandes, Unterschrift des Antragsstellers) oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schiedsverhandlung.
Ein Schiedsverfahren ist nicht kostenlos. Die Schiedsstelle erhebt für jede Tätigkeit Kosten in Form von Gebühren und Auslagen. Bei der Antragsannahme ist ein Vorschuss in Höhe von 60,- Euro zu zahlen. Zahlungspflichtiger ist der Antragssteller der die Schiedsstelle in Anspruch nimmt. Dennoch ist ein Schiedsverfahren kostengünstiger als der Gang zum Gericht.
Ein Verfahren vor der Schiedsstelle ist nicht öffentlich. Unter Leitung der Schiedspersonen haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Sicht der Streichsache ausführlich darzulegen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine gemeinsam gefundene Einigung erleichtert das zukünftige Miteinander.
Verhandelt werden Nachbarkeitsstreitigkeiten jeglicher Art. Die Frist zur Ladung zur Schichtungsverhandlung beträgt mindestens 14 Werktage nach Antragsstellung, also wesentlich kürzer als bei Gericht. Die Kosten liegen um ein Vielfaches unter dem, die bei einem vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren aufzubringen wären.
Bei einer Einigung vor der Schiedsstelle gibt es keinen Gewinner oder Verlierer, aber die Einigung führt zu einer großen Zufriedenheit.
Wann darf eine Schiedsstelle nicht tätig werden?
- Bei Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
- Bei Problemen zwischen Bürgern und Institutionen des öffentlichen Dienstes
- Bei notariellen Angelegenheiten
- Bei Rechtsberatungen
Schiedsobmann
Ulrich Lange
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 sowie in seiner Sitzung am 05. Dezember 2022 für eine Amtszeit von fünf Jahren folgende Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel gewählt:
Herr Ulrich Lange
Frau Belén M. Mündemann
Frau Saskia Scholz
Sofern ein Termin vereinbart werden soll, kann dieser unter der Telefonnummer 038825/23331 angefragt werden. Sollten weitere Fragen bestehen oder Hilfestellungen benötigt werden, dann wenden Sie sich gerne direkt über die Mailadresse "" an uns.
Die Schiedsstelle bietet jeden letzten Dienstag im Monat eine Sprechstunde an. Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Jugendclub BAX, Im Thurow 1, 23948 Klütz, statt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.schiedsamt.de
Weiterhin hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern folgende Publikationen zum Thema Schlichtungsverfahren herausgegeben: Wie sich Streit vermeiden lässt und den Flyer Reden.Schlichten.Versöhnen.