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Pressemitteilung Landkreis NWM - Fall von Geflügelpest in einer Hobbyhaltung nachgewiesen - Allgemeinverfügung erlassen

21. 12. 2022

PRESSEMITTEILUNG DES LANDKREISES NORDWESTMECKLENBURG

 


Wismar, 21.12.2022

 

 

Sehr geehrte Pressevertreter,
wir haben folgende Informationen für Sie:


Fall von Geflügelpest in einer Hobbyhaltung nachgewiesen

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises informiert:


In einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Wedendorfersee OT Kirch Grambow mit 60 Hühnern, 32 Enten und 6 Gänsen wurde am Dienstag, 20.12.2022 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

In den letzten Tagen waren in dem Bestand 28 Hühner  und 2 Enten verendet. Die erkrankten Tiere waren schwer erkrankt und zeigten zentralnervöse Störungen, Apathie und hohes Fieber. Nur wenige Stunden nach den ersten sichtbaren Krankheitsanzeichen  der Infektion starb ein Großteil der Tiere. Daraufhin wurden fünf Proben von verendeten Tieren am Montag zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) eingesandt.

Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde nunmehr in allen Proben das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenzavirus bestätigt.

Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sowie die ersten Desinfektionsmaßnahmen sind bereits erfolgt. 

Auf dem Grundstück befindet sich ein Hofteich zu dem auch die eigenen Tiere Zugang hatten und es so zu direkten und indirekten Kontakten mit Wildenten kam.

Landrat Tino Schomann zu dem erneuten Auftreten der Tierseuche: „Wir haben immer wieder vor diesem speziellen Risiko gewarnt und zur Einhaltung der Biosicherheitsvorschriften aufgefordert. Ich möchte nochmal klarstellen, direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und dem eigenen Geflügelbestand müssen sicher verhindert werden. Anderenfalls muss das Geflügel in den Stall bzw. in eine Voliere. Wer dagegen verstößt, riskiert die Gesundheit seiner Tiere und gefährdet damit auch andere Geflügelhalter.“

 

Zum Schutz vor der Geflügelpest wird der Landkreis um den Bestand eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km festlegen.

Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände, deren Aufstallung und die Vermarktung von Produkten betreffen.

Darüber hinaus gilt in der Schutzzone generell die Stallpflicht (außer für Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich. Die Aufstallung wird mindestens 21 Tage andauern.

 

In der Überwachungszone und im gesamten Landkreis gilt:

Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, dann gilt auch hier die Stallpflicht oder die Haltung in einer Wildvogel sicheren Voliere.

Zudem sind die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

-       Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird.

-       Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.

-       Hofteiche sind sicher auszuzäunen.

-       Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

-       Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

-       Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

-       Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung wird hier in Kürze bekanntgemacht:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html


Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest finden Sie auch auf:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html

 

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Wohlleben

Pressesprecher

 

 

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

Büro des Landrates

 

Postanschrift:

Postfach 1565 • 23958 Wismar

 

Verwaltungssitz:

Rostocker Straße 76 • 23970 Wismar

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Bild zur Meldung: Pressemitteilung Landkreis NWM - Fall von Geflügelpest in einer Hobbyhaltung nachgewiesen - Allgemeinverfügung erlassen