Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines neuen Erdenbürgers ist ein besonderer Anlass, der gewürdigt werden möchte. Daher erhalten die Eltern der Neugeborenen aus Klütz und Boltenhagen auf Antrag und unter verschiedenen Voraussetzungen ein besonderes Begrüßungsgeschenk.
Ansprechpartner
FB I | Hauptamt
Frau Otto
Zimmer: 1.08 038825 393-116
Formulare
Merkblätter
Begrüßungsgeld Boltenhagen - Erklärung und Voraussetzungen
Begrüßungsgeld Klütz - Erklärung und Voraussetzungen