Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2021/2022 der Grundschule Kalkhorst

15. 09. 2020

 

 

Laut § 43 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt geworden sind, mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig.

 

Kinder, die spätestens am 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden, kön­nen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.

 

Die Anmeldung der betreffenden Kinder ist in der Zeit

 

20.10. – 21.10.2020 von 7.00 bis 11.00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung (038827 / 205)

 

im Sekretariat der Schule Kalkhorst.

 

Bei Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfausweis (Nachweis Masernimpfung) vorzulegen. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten ist notwendig.

 

 

 

gez. D. Neick                            gez. A. Thomsen

Bürgermeister                           Schulleiterin