Schulanmeldung - Grundschule Ostseebad Boltenhagen

15. 09. 2020

 

 

Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land M-V beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht.

Es können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres 6 Jahre alt werden, auf Antrag der Personensorgeberechtigten eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

 

Bitte melden Sie Ihr Kind, wenn es im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 geboren ist und im Schuleinzugsbereich der Grundschule Ostseebad Boltenhagen den Hauptwohnsitz hat, für die Einschulung 2021 im Sekretariat der Grundschule Ostseebad Boltenhagen, Klützer Str. 11 – 15, 23946 Ostseebad Boltenhagen, an. Die Anmeldung muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Ein alleiniges Sorgerecht muss nachgewiesen werden.

Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde und den Impfausweis Ihres Kindes und Ihren gültigen Personalausweis mit.

 

Termine:   

Montag, 19.10.2020

  • 09:00 – 11:00 Uhr
  • 14:00 – 16:00 Uhr

 

Dienstag, 20.10.2020         

  • 09:00 – 11:00 Uhr
  • 14:00 – 17:00 Uhr

 

Andere Termine sind nach telefonischer Absprache (Tel. 038825 22259) möglich.

 

 

D. Zimmermann                 Grundschule Ostseebad Boltenhagen

Schulleiterin                       Klützer Straße 11 – 15