Pressemitteilung NAHBUS - Tarifanpassung zum 1. Februar 2020

24. 01. 2020

PRESSEMITTEILUNG

 

Grevesmühlen, 10.01.2020

 

 

Tarifanpassung zum 1. Februar 2020:

Monatskarten im Gesamtnetz bleiben preislich stabil /

Kinderaltersgrenze wird angehoben

 

Zum 1. Februar 2020 wird bei NAHBUS eine Anpassung der Beförderungstarife vorgenommen. Gemäß öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist zum Ausgleich gestiegener Aufwendungen für Löhne und Gehälter, Kraftstoffpreise und allgemeiner Lebenshaltungskosten eine Anpassung vorzunehmen. Die letzte Tarifänderung erfolgte zum 1. Februar 2018.

Die durchschnittliche Erhöhung über das gesamte Ticketsortiment, d.h. über alle Ticketarten und Preisstufen gesehen, beträgt 3,1%. Damit liegt die durchschnittliche Erhöhung unter dem momentanen Verbraucherpreisindex von 3,8%.

 

Beispiele (= Auszug aus den Tarifanpassungen):

  • Die Einzelfahrt in den Preisstufe 1 und 2 kostet ab 1. Februar 10 Cent mehr und liegt somit bei 2,10 € bzw. 3,10 €. In den Preisstufen 3, 4 und 5 liegt die Erhöhung bei 20 Cent.
  • Für die Wochenkarte in der Preisstufe A werden 50 Cent mehr fällig, in den Preisstufen B und C sind es jeweils 1,00 €.
  • Parallel zur Tariferhöhung des Nahverkehrs Schwerin (NVS) werden auch die Preise für die Kombi-Tickets angepasst.

 

Aber nicht alle Ticketarten unterliegen einer Preiserhöhung. Die folgenden Tarife bleiben auch ab dem 1. Februar 2020 preislich unverändert:

  • Monatskarten im Gesamtnetz (Preisstufe C):
    Die reguläre Monatskarte, das Schnupper-Abo, die Abo-Monatskarte einschließlich Partner-Karte, die Schüler/Azubi Monatskarte sowie das Schüler/Azubi Abo inklusive Geschwisterkarte werden im Gesamtnetz (Preisstufe C) nicht teurer.
  • Monatskarten zum Sozialtarif:
    Die Monatskarte zum Sozialtarif ist von der Tariferhöhung nicht betroffen, d.h. die Fahrkartenpreise für alle drei Preisstufen bleiben unverändert.

 

Eine komplette Übersicht über alle Tarifarten und deren Preise ab 1. Februar 2020 ist auf der NAHBUS Webseite hinterlegt: www.nahbus.de/tickets-tarife

 

Eine weitere Neuerung ab dem 1. Februar 2020 ist die Anhebung der Kinderaltersgrenze um ein Jahr. Bisher fuhren Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zum ermäßigten Tarif. Ab Februar wird die Altersgrenze für ermäßigte Fahrten angehoben und gilt für Kinder von 7 bis 15 Jahren. Somit fahren kleine Kinder ein Jahr länger kostenfrei und Jugendliche ein Jahr länger zum ermäßigten Tarif.

 

Ferner wird bei NAHBUS derzeit ein Konzept für die Einführung eines Jobtickets erarbeitet. Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt mit NAHBUS zwecks Erstellung eines Angebots in Verbindung setzen.

 

 

Pressekontakt:

NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Silke Fischer – Marketing

Wismarsche Str. 155

23936 Grevesmühlen

Tel. 03881/7888-56

E-Mail: s.fischer@nahbus.de