Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Klützer Winkel

09. 01. 2020

Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des

Amtes Klützer Winkel

 

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2020, soweit für

diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Klützer Winkel Änderungsbescheide erstellt. Gemäß § 15 des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Straßenreinigungsgebühr.

 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1 in 23948 Klütz erhoben werden.

 

Bitte beachten Sie:

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Neubauer (038825/393202, E-Mail: c.neubauer@kluetzer-winkel.de) oder an Frau Gerloff (038825/393203, E-Mail: k.gerloff@kluetzer-winkel.de).

Selbstverständlich erteilen Ihnen die Mitarbeiter auch gerne persönlich weitere Auskünfte.

 

Öffnungszeiten:

 

*dienstags                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und                                  13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

*mittwochs                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

*donnerstags            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und                                   13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

*freitags                    08:30 Uhr bis 12:00Uhr

 

 

gez.

Jan van Leeuwen

Amtsvorsteher

 

Im Internet unter www.kluetzer-winkel.de/Bekanntmachungen am 09.01.2020 bekannt gemacht.