Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Klützer Winkel
Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des
Amtes Klützer Winkel
Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2020, soweit für
diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Klützer Winkel Änderungsbescheide erstellt. Gemäß § 15 des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Straßenreinigungsgebühr.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1 in 23948 Klütz erhoben werden.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Neubauer (038825/393202, E-Mail: c.neubauer@kluetzer-winkel.de) oder an Frau Gerloff (038825/393203, E-Mail: k.gerloff@kluetzer-winkel.de).
Selbstverständlich erteilen Ihnen die Mitarbeiter auch gerne persönlich weitere Auskünfte.
Öffnungszeiten:
*dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
*mittwochs 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
*donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
*freitags 08:30 Uhr bis 12:00Uhr
gez.
Jan van Leeuwen
Amtsvorsteher
Im Internet unter www.kluetzer-winkel.de/Bekanntmachungen am 09.01.2020 bekannt gemacht.