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PRESSEMITTEILUNG Geflügelpest-Befund bei einem Wildvogel im Landkreis - Kreisveterinär warnt Geflügelhalter: Jetzt Schutzmaßnahmen ergreifen!

Amt Klützer Winkel, den 24. 11. 2022

Geflügelpest-Befund bei einem Wildvogel im Landkreis
Kreisveterinär warnt Geflügelhalter: Jetzt  Schutzmaßnahmen ergreifen!

Nachdem Mitte November eine verendete Wildente nahe Timmendorf Strand im nördlichen Teil der Insel Poel gefunden worden war, liegt nun der Befund vor. Das Tier war mit dem landläufig als Geflügelpest bezeichneten für Vögel extrem tödlichen Virus H5N1 infiziert.

Eine Sperr- oder Beobachtungszone wird in dem aktuellen Fall nicht eingerichtet, dennoch mahnt der zuständige Kreisveterinär Dr. Philipp Aldinger Geflügelhalter im ganzen Landkreis dazu, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Bestände zu schützen:

„Wir haben aktuell die Situation, dass die Geflügelpest auch über den Sommer nie ganz aus Mecklenburg-Vorpommern verschwunden ist. Mit der kalten Jahreszeit werden Hofteiche und Hobbyhaltungen zunehmend anziehend für Wildvögel.
Es ist dringend geboten, Wildvögel und die Tiere aus der eigenen Haltung wirksam zu trennen. Das bedeutet konkret: Wenn der Hofteich oder andere Gewässer nicht mit Netzen und Einzäunung vor einem Anflug geschützt werden können, dass müssen die eigenen Tiere davon weg gehalten werden!“, so Aldinger: „Ein Ausbruch in einer Hobbyhaltung bedeutet nicht nur das sichere Ende für die eigenen Tiere, sondern kann auch zur Weiterverbreitung der Tiersuche beitragen.
Ich appelliere an alle Hobbyhalter im Landkreis, die Geflügelpest in ihrem eigenen Interesse und dem ihrer Tiere ernst zu nehmen und nicht abzuwarten, bis man selbst Teil einer Sperr- oder Überwachungszone wird.“
Gerade in den Wintermonaten suchen Wildenten und andere Wildvögel, die das Virus übertragen können, Futter und Wärme. Hofteiche auf denen sich bereits gehaltene Tiere befinden sind dafür oft eine sehr attraktive Anlaufstelle. Auch abseits des Hofteiches sollte auf eine strikte Trennung von gehaltenem Geflügel zu Wildtieren geachtet werden und Futtermittel nur in für Wildtiere unzugänglicher Form ausgegeben werden.

Landrat Tino Schomann schließt sich den Warnungen Aldingers an: „Niemand verliert gerne seinen ganzen Geflügelbestand. Handelt es sich um kommerzielle Haltungen sind dadurch oft auch Existenzen bedroht. Wer auf seinem Hof Geflügel oder andere Tiere hält, muss sich der Verantwortung bewusst sein, zur Eindämmung von Tierseuchen beizutragen.“

Am 2.11. dieses Jahres war zuletzt die Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Stockelsdorf im Landkreis Ostholstein ausgebrochen. Teile der Überwachungszone betreffen auch die Gemeinde Lüdersdorf in Nordwestmecklenburg.
In den Landkreisen Rostock und Vorpommern Rügen gab es außerdem positive Befunde von H5N1 bei ca. 30 Wildenten und einem Greifvogel.

Auch im Winter 2021 mussten für Nordwestmecklenburg mehrere Allgemeinverfügungen durch das Kreisveterinäramt erlassen werden, nachdem es Ausbrüche in Geflügelhaltungen unter anderem in Wismar, Hohenkirchen und Siemz-Niendorf gegeben hatte.
„Ich rechne fest mit weiteren Fällen in den kommenden Wochen, das hat die Erfahrung gezeigt.“, Kreisveterinär Dr. Aldinger.

Aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest finden Halter auch auf https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html


Biosicherheitsmaßnahmen

Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sollten die Tiere aufgestallt oder in einer vor Wildvögeln sicheren Voliere gehalten werden.

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen im Landkreis:

  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.

  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.

  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

 Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Wohlleben

Pressesprecher

 

 

 

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