Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2023/2024 der Grundschule Kalkhorst
Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2023/2024
der Grundschule Kalkhorst
Laut § 43 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10. September 2010 werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt geworden sind, mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig.
Kinder, die spätestens am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder ist in der Zeit
18.10. – 19.10.2022 von 7.00 bis 11.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung (038827 / 205)
im Sekretariat der Schule Kalkhorst.
Bei Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfausweis (Nachweis Masernimpfung) vorzulegen. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten ist notwendig.
gez. D. Neick gez. A. Thomsen
Bürgermeister Schulleiterin