Nahbus Pressemittelung | 3G Regel in Bussen ab 24. November

24. 11. 2021

 

3G Regel in Bussen ab 24. November

 

Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt bundesweit die 3G Regel in Bussen und Bahnen. Somit ist die Mitfahrt nur noch Fahrgästen gestattet, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. So sieht es das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor.

Für Fahrgäste bedeutet es also, dass einer dieser drei Nachweise vorgewiesen werden muss, um mit dem Bus fahren zu können.

  • Vollständig geimpft:
    Der Impfnachweis ist in Papierform (Impfausweis) oder in digitaler Form (App) zu erbringen. Eine mögliche Drittimpfung/Booster-Impfung ist hierfür nicht relevant.
  • Genesen:
    Der Genesenen-Nachweis ist vorzulegen.
  • Getestet:
    Es ist ein Testnachweis einer zugelassenen Teststelle über einen negativen Antigen-Schnelltest mit einer Gültigkeit von max. 24 Stunden oder ein negativer PCR-Test mit einer Gültigkeit von max. 48 Stunden vorzulegen. Der Nachweis kann in Papierform oder in digitaler Form (App) erfolgen. Ein Selbsttest, auch wenn dieser unter Aufsicht durchgeführt wurde, wird nicht anerkannt.

Kinder sowie Schüler und Schülerinnen – auch volljährige Schüler – sind von der 3G Regelung ausgenommen.

Fahrgäste werden gebeten, ihren 3G Nachweis beim Betreten des Busses bereit zu halten und auf Verlangen dem Busfahrer oder anderen Ordnungskräften vorzuzeigen. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Wer keinen 3G Nachweis vorlegen kann, hat keinen Anspruch auf Beförderung. Eine nachträgliche Vorlage bei vergessenem Nachweis ist nicht möglich.

Die Maskenpflicht im ÖPNV gilt unverändert weiter.

 

Pressekontakt:

NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Silke Fischer – Marketing

Wismarsche Str. 155

23936 Grevesmühlen

Tel. 03881/7888-56

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