Nahbus Pressemittelung - Maskenpflicht in Bussen während ganzer Fahrt
PRESSEMITTEILUNG
Grevesmühlen, 04.08.2021
Maskenpflicht in Bussen gilt für die gesamte Fahrtdauer
Der Großteil der Fahrgäste hat sich an die Maskenpflicht in den Bussen gewöhnt und befolgt diese Regelung einwandfrei. Leider kommt es aber immer mal wieder vor, dass Fahrgäste – auch Schüler – den Bus zwar mit Maske betreten, diese aber am Platz ganz oder teilweise herunterziehen. Daher appelliert NAHBUS an alle Fahrgäste, zu ihrem eigenen und zum Schutz der Mitfahrenden die Maske während der gesamten Fahrtdauer korrekt über Mund und Nase zu tragen.
Auch Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht währen der gesamten Fahrtdauer gilt und die Maske im Bus nicht abgesetzt werden darf. Insbesondere Schulanfänger, die noch nicht viel Erfahrung mit den Schulbusfahrten haben, sollten auf die geltende Maskenpflicht erneut hingewiesen werden.
Fahrgäste, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen dieses durch ein entsprechendes Attest nachweisen.
Falls ein Fahrgast seine Maske vergessen oder verloren hat, kann diese für 1 Euro beim Busfahrer erworben werden – für Schüler entfällt diese Gebühr.
Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
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