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Nachbarschaftliches Engagement stärken, fördern und unterstützen

05. 03. 2021

Nachbarschaftliches Engagement stärken, fördern und unterstützen

 

 

Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfen duch ihre Nachbarn*innen erhalten, dann kann dieses Engagement entschädigt werden.

 

Dafür kann der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, den Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse oder ihrem privaten Versicherungsunternehmen erhalten, genutzt werden.

 

Voraussetzungen für die Abrechnung von nachbarschaftlichem Engagement sind:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in M-V.
  • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt oder sind mit ihr verwandt und verschwägert.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
  • Sie haben einen anerkannten Kurs absolviert.

 

In den Servicepunkten der Pflegestützpunkte in Mecklenburg – Vorpommern

(www.pflegestuetzpunktemv.de) erfahren Sie mehr zu ehrenamtlichen nachbarschaftlichen Engagement und wo Sie sich qualifizieren lassen können.

 

 

Wollen Sie sich ehrenamtlich nachbarschaftlich engagieren?

Melden Sie sich bei Ihrem Pflegestützpunkt zum Kurs an.

 

In unseren kostenlosen Kursen erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Nachbarschaftshilfe. Sie erhalten interessante Informationen zur Abrechnung mit den Pflegekassen, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie bekommen viele wichtige Tipps über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Region.

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.

 

Ihre Pflegestützpunkte:

 

Standort Wismar                                         Standort Grevesmühlen

Rostocker Straße 76                                  Börzower Weg 3

Pflegeberater/in  03841/3040-5082        Pflegeberater/in  03841/3040-5080

Sozialberater/in  03841/3040-5083         Sozialberater/in   03841/3040-5081

    Pflegestuetzpunkt.gvm(at)nordwestmecklenburg.de

 

 

Kontakt

Online-Terminvergabe

für das Bürgerbüro


Postanschrift:

Amt Klützer Winkel

- Der Amtsvorsteher -
Schloßstraße 1
23948 Klütz


Telefon:

038825 / 393-0


Telefax:

038825 / 393-19 oder 393-710


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09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Donnerstag:

09.00 – 12.00 Uhr und

13.30 – 18.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Freitag:

09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)


Die Einsichtnahme der aktuell ausliegenden Bauleitplanung ist zu den vorgenannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe möglich.

 

 

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