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Bekanntmachung - Verbandsschau 2021

02. 02. 2021

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“

Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

 

Bekanntmachung - Verbandsschau 2021

 

Auf Grund der Corona-Pandemie führt der Wasser- und Bodenverband "Wallensteingraben-Küste", die Verbandsschauen gemäß § 6 der Verbandssatzung vom 01. Januar 2017 nicht wie in den vergangenen Jahren durch. Im Rahmen der Eigenkontrolle und in Vorbereitung des Unterhaltungsplanes 2021/22 führt der Verband die Gewässerschauen nur mit eigenen Mitarbeitern durch. Landbewirtschafter, interessierte Bürger, betroffene Anlieger und Behörden können bis zum 15. März 2021 Hinweise über eventuelle weitere notwendige Unterhaltungsleistungen an den Verbandsgewässers bei der Geschäftsstelle schriftlich oder telefonisch einreichen.

Die Zuständigkeiten des Verbandes „Wallensteingraben-Küste“ für Gewässer II. Ordnung sind auf der Web-Seite des Verbandes unter dem Link: Anlagenbestand: Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste (wbv-wallensteingraben-kueste.de)  => Gewässer 2015  dokumentiert.

 

Hinweise sind zu richten an folgende Anschrift: 

 

WBV Wallensteingraben-Küste

Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg,

Tel.:  03841/327580 – Fax/327581, 01714805130 Herr Gluth, 01714805134 Herr Brüsewitz 

e-mail: 

 

Für eventuelle Rückfragen teile Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit.

In Ausnahmen kann unter Berücksichtigung der Coronabedingungen ein Vororttermin stattfinden. Eine Mitfahrgelegenheit kann nicht ermöglicht werden.                                                     

Die Arbeit des Verbandes ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht wesentlich für die Erhaltung der Bewohnbarkeit unseres Landes sowie für eine funktionierende Infrastruktur, sie ist systemrelevant. Mit der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses in den Fließgewässern nimmt der Verband Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr. (§§ 62, 73, 83 Wassergesetz M-V)

 

Dorf Mecklenburg, 12.01.2021

gez. Guntram Jung

Verbandsvorsteher

 

Kontakt

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für das Bürgerbüro


Postanschrift:

Amt Klützer Winkel

- Der Amtsvorsteher -
Schloßstraße 1
23948 Klütz


Telefon:

038825 / 393-0


Telefax:

038825 / 393-19 oder 393-710


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(ohne Terminvergabe)

 

Mittwoch:

09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Donnerstag:

09.00 – 12.00 Uhr und

13.30 – 18.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)

 

Freitag:

09.00 – 12.00 Uhr

(nur mit Terminvergabe)


Die Einsichtnahme der aktuell ausliegenden Bauleitplanung ist zu den vorgenannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe möglich.

 

 

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