Wichtige Informationen aus dem FB Finanzen hinsichtlich Änderungen in der Umlegung der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband ab 01.01.2020 für die Stadt Klütz und der Gemeinde Damshagen

04. 03. 2020

Die Gemeinden sind Mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes. Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Die Gemeinde hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Die von der Gemeinde nach § 1 Abs. 3 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Was ändert sich:

Vorher gab es einen gesonderten Gebührenbescheid zum Fälligkeitsdatum 30.06.

Nun werden die von der Gemeinde Damshagen und der Stadt Klütz zu zahlenden Verbandsbeiträge über die Grundsteuer A und Grundsteuer B gedeckt, indem die Hebesätze in dem dafür erforderlichen  Maße angehoben wurden.

 

 

Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben:

Bitte denken Sie daran, diesen bei Ihrem Kreditinstitut zu löschen.

 

 

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben:

Brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.

 

 

Wenn Sie nun schon für 2020 gezahlt haben:

Ist dies alles buchhalterisch bei uns im Amt erfasst und nachweisbar. Das bestehende Guthaben wird umgehend erstattet.