02. Gewerbe-Ummeldung


Allgemeine Informationen

Herr Zellner ist für die Gemeinden Damshagen, Kalhorst und Boltenhagen zuständig.

Frau Tonn ist für die Gemeinden Zierow, Hohenkirchen und die Stadt Klütz zuständig.

 

 

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
 

Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
 

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
 

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe nur noch am neuen Standort wieder anmelden, eine Abmeldung am alten Standort erfolgt automatisch. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
 

Verfahrensablauf

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

Voraussetzungen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde.

Gebühren

27,00 Euro


Ansprechpartner

FB III | Bürgeramt

 

Team Gewerbe
Zimmer: 1.15 und 2.18
Schloßstraße 1
23948 Klütz
Telefon 038825 393-301
Telefon 038825 393-306


Formulare

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